Der Einbau von Wasserzählern unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Besonders im Interesse des Verbraucherschutzes sind nur geeichte Wasserzähler zu nutzen und im regelmäßigen Turnus zu wechseln.

Eine vorschriftsmäßige Eichung der Zähler können ausschließlich eine staatlich anerkannte Prüfstelle sowie die Eichbehörde durchführen.
Die Dauer der Eichfrist wird durch Prüf- und Testläufe ermittelt. Nach Ablauf dieser Zeit ist nicht mehr sichergestellt, dass die Geräte noch ordnungsgemäß messen. Gründe dafür können zunehmende Verkalkung und Verschmutzung der Zähler sowie ein natürlicher Verschleiß sein.

Nach dem Eichgesetz sind alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus auszuwechseln. Bei Kaltwasserzählern beträgt die Eichfrist 6 Jahre. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, gelten sie als nicht geeicht und dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werden! Ein Austausch ist erforderlich.