GEBÜHRENBESCHEID
WAS STEHT AUF DEM GEBÜHRENBESCHEID?
Erläuterung
Anhand eines Beispiel-Gebührenbescheides erläutern wir Ihnen die einzelnen Positionen – einfach und verständlich:
- Adressat – Empfänger (Eigentümer) bzw. wenn Empfangsbevollmächtigter: Verwalter
- Kunden-Nr. – Debitorennummer und Leistungsobjekt-Nummer (interne Nummer für den Verbrauchsort)
- Verbrauchsort
- Pflichtiger – Eigentümer Zeile nur vorhanden – wenn abweichend vom Adressat (siehe Punkt 1)
- Gebühren-Nr. des Abrechnungsbescheides ( interne Nummer)
- geleistete Vorauszahlungen (Abschläge) für Wasser und Abwasser im Abrechnungsjahr
- Restlicher Zahlbetrag für das Abrechnungsjahr
- Neue Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser für das Folgejahr
- Verbrauchsmenge im Vorjahr
- Wasser – Zählernummer, Grundgebühr für den Zähler (Qᴣ = Größe des Wasserzählers), Berechnung der Wassergebühren
- Beispiel mit Zählerwechsel im Laufe des Jahres
- Berechnung der Abwassergebühren
- Beispiel bei Zählerwechsel im Laufe des Jahres
- Zählernummer Gartenwasserzähler – Menge wird in Abzug gebracht
A Neuer Zählerstand des entsprechenden Abrechnungszeitraums, hier : 31.12.jjjj bzw. Zeitpunkt des Zählerwechsels
B Zählerstand zum Zeitpunkt der Ablesung durch den Kunden / bzw. des Zählerwechsels
C Zählerstand zum Beginn des Abrechnungszeitraums; hier 01.01.jjjj bzw. nach dem Zählerwechsel
D Berechneter Zeitraum nach Tagen – Berechnete Menge in m³ (= Übertrag auf Blatt 1)
E Übertrag der Summen auf Blatt 1 des Gebührenbescheides
Hochrechnung Wasserverbrauch (Maschinell berechnet)
Im November versendet VEMO die Ablesekarten für das jeweilige Abrechnungsjahr. Die Kunden tragen den Zählerstand des jeweiligen Wasserzählers auf der Ablesekarte ein und senden diese an VE|MO zurück. Anhand dieses gemeldeten Zählerstands wird der Wasserverbrauch ermittelt, welcher die Grundlage für die Jahresabrechnung ist. Um eine Jahresabrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember des entsprechenden Jahres durchführen zu können, müssen die gemeldeten Zählerstände zum Stichtag 31. Dezember hochgerechnet werden (gebundene Hochrechnung).
Wenn eine unterjährige Gebührenerhöhung (wie zum 01.03.2017), oder Gebührensenkung erfolgt, wird auch zu diesem Zwischenstichtag eine Hochrechnung durchgeführt.
Beispiel: (siehe auch Abbildung 2)
- Die Ablesung durch den Kunden erfolgte am 20.11.2017 – Zählerwert 897 m3
- Der berechnete Stand am Zähler zum 01.03.2017 betrug 756 m3
- Berechnung Verbrauch = 897 m3 – 756 m3 = 141 m3 (= Verbrauch vom 01.03.2017 bis 20.11.2017)
- Anzahl Tage vom 01.03.2017 bis 20.11.2017 = 265 Tage
- Berechnung Verbrauch pro Tag = 141 m3 / 265 Tage = 0,53207 m3 /Tag = (Durchschnittlicher Tagesverbrauch in dem Zeitraum)
- Anzahl Tage vom 01.03.2017 bis 31.12.2017 = 306 Tage
- Berechnung Gesamtverbrauch im Zeitraum = 0,53207 m3/Tag x 306 Tage = 163 m3
- Berechnung Zählerstand zum 31.12.2017 = 756 m3 + 163 m3 = 919 m3
- Jahreswasserverbrauch = 919 m3 – 756 m3 + 31 m3 (Zeile 1a, Abbildung 2) = 194 m3