E-KOMMUNIKATION
SO FUNKTIONIERT ES
Elektronische Zugangseröffnung bei VE|MO
(Stand: 08.05.2024)
Gemäß Art. 16 Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG) ist jede Behörde dazu verpflichtet, elektronische Kommunikationswege bereitzustellen. Dies umfasst auch den Austausch schriftformersetzender Dokumente nach Artikel 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
VE|MO bietet folgende elektronische Zugänge an:
- E-Mail-Adressen
- Kontaktformulare
- Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
1. Formfreie Kommunikation
E-Mails werden in der Regel unverschlüsselt übertragen. Gleiches gilt für die Nutzung der angebotenen Kontaktformulare auf dieser Website. Für beide Kommunikationswege gilt Folgendes:
Bitte beachten Sie, dass die Sicherheit bei der Übertragung unverschlüsselter E-Mails nicht gewährleistet ist. Sie sollten keine sensiblen oder personenbezogenen Informationen über unverschlüsselte E-Mails senden, da Ihre personenbezogenen Daten auf diesem Weg von Unbefugten eingesehen oder manipuliert werden können.
Zudem können wir bei einer E-Mail Ihre Identität nicht feststellen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt.
Wie viele E-Mail-Anbieter setzen auch wir Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die unter Umständen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Werbung einordnen. E-Mails, die Schadsoftware enthalten, werden in jedem Falle automatisch gelöscht.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen.
Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke eine E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist und versichern Sie sich gegebenenfalls telefonisch, ob Ihre E-Mail den Adressaten erreicht hat.
Wenn Sie sich jedoch per E-Mail an VE|MO wenden, gehen wir davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Für nicht förmliche Anliegen steht stehen das Kontaktformular auf dieser Website sowie die E-Mail-Adresse info@gku-vemo.de zur Verfügung.
2. Formgebundene Kommunikation mit Schriftformersatz
Elektronische Dokumente, die der Schriftform bedürfen, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Diese muss gemäß Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG und der eIDAS-Verordnung durch einen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter erfolgen. VE|MO akzeptiert derzeit nur qualifizierte Signaturen, die keine Verschlüsselung des Inhalts bewirken.
Hinweis: Für die Einlegung von Widersprüchen bestehen besondere rechtliche Vorgaben. Insbesondere muss der elektronisch eingelegte Widerspruch die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie ein schriftliches Dokument besitzen, § 70 VwGO. Dies wird durch die vorgenannte qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung und des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) erzielt.
Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur – als einfache E-Mail – ist rechtlich unzulässig!
3. Besonderes elektronisches Behördenpostfach
VE|MO ist über das besondere elektronische Behördenpostfach (kurz: beBPo) erreichbar. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem externen Link: https://egvp.justiz.de/