E-KOMMU­NIKA­TION

SO FUNKTIONIERT ES

Übermittlung elektronischer und schriftformersetzender Dokumente 

Die Wasserversorgung und die Schmutzwasserbeseitigung durch das gKU VE München Ost (VE|MO) erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. Es gelten daher besondere Vorgaben für die elektronische Kommunikation (E-Mail). 

1. Zur Übermittlung von Dokumenten in schriftformersetzender Form gemäß Artikel 3 BayEGovG, Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG, z.B. Widersprüche gegen Abgabenbescheide, ist Folgendes zu beachten:

a. Für die Versendung eines qualifizierten signierten elektronischen Dokuments i.S. des Art. 3 BayEGovG und 3a Abs. 2 BayVwVfG, ist ein Zugang an folgende E-Mail-Adresse eröffnet: widerspruch@gku-vemo.de 

b. Für Widersprüche bestehen besondere rechtliche Vorgaben. Insbesondere muss der elektronisch eingelegte Widerspruch die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie ein schriftliches Dokument besitzen. Dies wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung und des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) erzielt. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur – als einfache E-Mail – ist rechtlich unzulässig. 

2. Zur elektronischen Übermittlung sonstiger Dokumente, bei denen keine Schriftform erforderlich ist, kann per einfacher E-Mail eine Nachricht übersendet werden an folgende E-Mail-Adresse:
info@gku-vemo.de