Die Mauereinführung stellt die Verbindung zwischen Erdreich und Gebäude dar und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Hausanschlussleitung. Zu unterscheiden ist zwischen Gebäuden mit und ohne Keller. Ebenfalls ist zwischen einer Einspartenhauseinführung (nur Wasseranschluss) oder Mehrspartenhauseinführung (mehrere Sparten in einer Mauerdurchführung) zu unterscheiden:

  • Bei Gebäuden mit Keller liefert und setzt VE|MO nach Absprache der passenden Stelle mit dem Eigentümer die Mauerdurchführung und stellt die Ringraumdichtung zwischen Medienrohr und Mauerdurchführung her, um den Gas- und Wassereintritt zu verhindern. Die Mehrsparteneinführung ist vom Eigentümer selbst zu kaufen und zu setzen.
  • Bei Gebäuden ohne Keller ist die Mauerdurchführung durch die Bodenplatte vorab bauseits zu erstellen. Die eingesetzte Mauerdurchführung, egal ob Einsparten- oder Mehrsparteneinführung, muss nach DIN 18322 und DVGW VP 601 zulässig sein. Wichtig ist hierbei unter anderem die Gas- und Wasserdichtigkeit (1 bar). Nicht mehr zugelassen sind somit unter anderem Mauereinführungen aus KG-Rohr oder PVC. Es ist ratsam, Komplettpakte von namhaften Herstellern einzubauen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Einbauanleitung des jeweiligen Herstellers ist zu beachten. Wichtige Punkte sind hier der Biegeradius von mindestens 1m sowie der Abstand zwischen der Außenmauer und dem Ende des Schutzrohrs, der mindestens 1m betragen muss. Die Verlegtiefe des Schutzrohrs muss mindestens 1,30m aufweisen. Beim Einbau nicht zugelassener Mauereinführungen erfolgt von VE|MO kein Wasseranschluss im Gebäude.