EICHPFLICHT FÜR WASSERZÄHLER

Der Einbau von Wasserzählern unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Besonders im Interesse des Verbraucherschutzes sind nur geeichte Wasserzähler zu nutzen und im regelmäßigen Turnus zu wechseln. Eine vorschriftsmäßige Eichung der Zähler können ausschließlich eine staatlich anerkannte Prüfstelle sowie die Eichbehörde durchführen. Die Dauer der Eichfrist wird durch Prüf- und Testläufe ermittelt. Nach Ablauf [...weiterlesen]