Was kann bzw. muss ich selber für meine häusliche Trinkwasserqualität in Corona-Zeiten tun?

Zwar ist die Qualität des Trinkwassers durch „Corona“ mit größter Wahrscheinlichkeit ungefährdet, das ergeben jedenfalls erste Forschungen renommierter Institutionen – allen voran die WHO. Dennoch droht hier eine unterschätzte Gefahr: Keime beeinflussen das Trinkwasser, wenn im häuslichen Leitungssystem Stillstand herrscht. Auch wenn diese Gefahr generell existiert: Corona macht das Handeln jetzt noch dringlicher. Viele Gebäude werden aktuell aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland nicht bestimmungsgemäß genutzt. Das hat Folgen, insbesondere für das Trinkwassernetz.

Werden Gebäude, z.B. Gaststätten, Hotels, Geschäften oder Büros, wegen der Corona-Krise derzeit nicht genutzt, so trifft die verantwortlichen Eigentümer und Besitzer die Pflicht, ihren Beitrag zur Sicherung der Wasserqualität leisten. In den hausinternen Leitungen müssen sie für regelmäßigen Durchfluss sorgen, indem sie einmal wöchentlich das Leitungswasser laufen lassen! Dies wirkt der Keimbildung in den hauseigenen Leitungen durch sog. Stagnation entgegen.

VE|MO erinnert alle Anschlussnehmer im Versorgungsgebiet daran, dass sie ihren Pflichten nachkommen: „Um zu verhindern, dass das Trinkwasser in den Hausleitungen verkeimt, müssen alle Trinkwasserentnahmestellen, wie zum Beispiel Wasserhähne und Duschen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die über längere Zeit ungenutzt sind, regelmäßig durchgespült werden.“ sagt VE|MO-Vorstand Thilo Kopmann. Laut Kopmann genügt es, das Wasser einmal in der Woche ablaufen zu lassen bis es eine gleichbleibende Temperatur hat. Die Maßnahme geht im Interesse der Hygiene und der Qualität des Trinkwassers dem sparsamen Umgang mit der Ressource Trinkwasser vor.

Neben den privaten Gebäuden können auch öffentliche Funktionsgebäude wie etwa Rathäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Kindergärten betroffen sein, die derzeit nicht oder nur eingeschränkt geöffnet sind.
Vorstand Thilo Kopmann rät den Trägern dieser Einrichtungen und Institutionen daher: „Benennen Sie einen „Spül-Verantwortlichen“ für Ihr Haus, der auf der Grundlage eines wöchentlichen Spülplans dafür sorgt, dass in den Gebäuden in allen Bereichen der Trinkwasserinstallation das Leitungswasser in Bewegung bleibt und genügend Frischwasser nachfließen kann.“

Die Verantwortung der Gebäudeeigentümer und Betreiber einer häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage für die hausinternen Leitungen und deren regelmäßiger Spülung ergibt sich aus dem Gesetz. Eigentümer und Betreiber von Hausverteilungsanlagen sind verantwortlich und haften dafür, dass die gesetzlich gesicherte Trinkwasserqualität weder durch Fehlverhalten noch durch andere Unzulänglichkeiten beeinträchtigt wird.

Die Trinkwasserverordnung und die „Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung” (kurz AVBWasserV), die auch der Wasserabgabesatzung (WAS) von VE|MO (§ 10) zugrunde liegen, schreiben dies vor. Damit wird der Gebäudeinhaber verpflichtet, genau die Regelungen in seinem Gebäude einzuhalten, die der Wasserversorger in Bezug auf die Gewährleistung der Trinkwasserqualität zu erfüllen hat.