Zulassung und Inbetriebsetzung Ihrer Hausanlagen – wen kann ich beauftragen?

In unserer Wasserabgabesatzung (WAS) ist festgelegt, dass die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen nur durch VE|MO oder durch ein Installationsunternehmen, das in das Installateurverzeichnis der VE|MO oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist, erfolgen dürfen, § 11 Abs. 4 WAS.

Das aktuelle Installateurverzeichnis finden Sie hier.