Ab dem 1. Juli 2026 führt der Freistaat Bayern ein Wasserentnahmeentgelt ein. Diese neue Abgabe wird häufig auch „Wassercent“ genannt. Die Abgabe beträgt 10 Cent je Kubikmeter entnommenem Grundwasser und wird für die Entnahme von Grundwasser bezahlt – diese Abgabe muss auch von den öffentlichen Wasserversorgern entrichtet werden.

Was bedeutet das für Sie?

Für Sie als Trinkwasserkunde ändert sich zunächst nichts.

  • Sie müssen keine Abgabe direkt bezahlen.
  • Sie müssen nichts beantragen oder melden.
  • Ihr Wasser wird weiterhin zuverlässig und in der gewohnten Qualität geliefert.

Hat der Wassercent Auswirkungen auf die Wassergebühren?

Ja, voraussichtlich.

Die Kosten für den Wassercent gehören zu den Kosten der Wasserversorgung. Deshalb dürfen Wasserversorger sie bei der Berechnung der Wassergebühren berücksichtigen.

Da unsere Wassergebühren zuletzt zum 1. Januar 2025 für einen Zeitraum von vier Jahren neu kalkuliert wurden, können diese zusätzlichen Kosten grundsätzlich erst ab dem Jahr 2029 in die Gebühren einfließen.

Eine frühere Anpassung wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wie wird der Wassercent berechnet?

Der Wassercent richtet sich nach der Menge des Grundwassers, die der Wasserversorger entnimmt.

Für öffentliche Wasserversorger gibt es gesetzliche Entlastungen:

  • einen jährlichen Freibetrag 5.000 m3,
  • sowie einen pauschalen Abschlag von 2 % für Wasser, das beispielsweise für die Feuerwehr, Hydrantenspülungen oder andere öffentliche Aufgaben benötigt wird.

Diese Entlastungen wirken sich bei der Gebührenkalkulation zugunsten der Trinkwasserkunden aus.

 Müssen Sie etwas tun?

Nein.

Ihr Wasserverbrauch wird weiterhin wie gewohnt über Ihren geeichten Wasserzähler erfasst. Auf dieser Grundlage erhalten Sie Ihren Jahresgebührenbescheid. Auch die bisherigen Abschlagszahlungen bleiben unverändert.

 Warum informieren wir Sie jetzt?

Für diese Information gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Uns ist es jedoch wichtig, Sie frühzeitig und transparent über Änderungen zu informieren, die sich künftig auf die Wassergebühren auswirken können.

 Warum kann sich die Gebühr etwas stärker erhöhen als der Wassercent?

Der Wassercent wird vom Wasserversorger an den Freistaat abgeführt. Da die Kosten der Wasserversorgung Bestandteil der Gebührenkalkulation sind, erhöhen sie auch die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer. Dadurch wirkt sich der Wassercent geringfügig stärker auf den Endpreis aus. Zudem wird der von uns bis zur nächsten Kalkulation – voraussichtlich 2029 – vorfinanzierte, ab dem 1.7.2026 bereits entstehende Wassercentabführungsbetrag kumuliert erst mit der nächsten Gebührenkalkulation an Sie weitergegeben.

Wofür verwendet der Freistaat Bayern die Einnahmen?

Nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung sollen die Einnahmen ausschließlich für Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen verwendet werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • der Schutz des Trinkwassers,
  • die Sicherung der Wasserversorgung,
  • sowie Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen.

Kurz zusammengefasst

  • Seit 1. Juli 2026 erhebt Bayern den Wassercent auf die Entnahme von Grundwasser.
  • Die Abgabe zahlen zunächst die Wasserversorger.
  • Für Sie entstehen keine direkten Pflichten.
  • Die Kosten können sich voraussichtlich ab 2029 auf die Wassergebühren auswirken.
  • Die zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser bleibt selbstverständlich gewährleistet.