11.12.2024. Poing. Mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Geschäftsjahr informiert VE|MO den Verwaltungsrat über die Planungen für kommende Projekte und Entwicklungen und den dafür benötigten Budgetrahmen. Auf der Tagesordnung der aktuellen Sitzung steht ebenfalls ein weiteres wichtiges Thema: die Gebühren- und Beitragskalkulation für Schmutzwasser und Trinkwasser.
Verlässliche Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung ist das Kernthema des gemeinsamen Kommunalunternehmens mit seinen 13 Mitgliedsgemeinden. Um dies zu gewährleisten, sind die knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens rund ums Jahr im Einsatz.
Krisen prägen derzeit unser Tagesgeschehen – und dies hat Auswirkungen auf unsere Rahmenbedingungen. Ob es Katastrophenschutz, Schutz der kritischen Infrastruktur, gestiegene Energiepreise sowie Material- und Arbeitskosten sind, oder neue gesetzlichen Auflagen zur Einführung von weiteren administrativen Strukturen, wie z. B. das Risikomanagement, die digitale Verwaltung und die Delegation von Aufgaben – um unsere Leistung weiterhin in gewohnter Qualität erbringen zu können, müssen alle diese Schritte getan werden. Dies alles schlägt sich im Wirtschaftsplan für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung nieder, den das Unternehmen jedes Jahr fortschreibt. Er gibt einen Überblick über die kurz- bis mittelfristigen Planungen des Unternehmens. Der vom Verwaltungsrat beschlossene Wirtschaftsplan wird durch folgende Eckpunkte bestimmt:
- 47,5 Mio. € Investitionen über den Kalkulationszeitraum
- 13,3 Mio. € Unterhalts- und Instandhaltungsmaßnahmen
- knapp 3,0 Mio. € Energiekosten
Wichtige Maßnahmen für die kommenden 4 Jahre sind: Bau eines Trinkwasserbrunnens, Redundante Versorgungsleitung zu den Hochbehältern, Digitalisierung der Verwaltung, Sanierung von Pumpwerken, Erweiterung der Gasspeicherung.
Diese erhöhten Aufwendungen sowie Kostensteigerungen im Energiebereich und Baugewerbe haben insbesondere Auswirkungen auf die Gebühren- und Beitragssätze für die Bürgerinnen und Bürger. VE|MO arbeitet laut den gesetzlichen Vorgaben kostendeckend und erwirtschaftet daher keine Gewinne. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt über die Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen. Die Kalkulation der Abgabensätze hat dabei gemäß den gesetzlichen Vorschriften, maßgeblich dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz turnusmäßig alle vier Jahre zu erfolgen. Nachdem VE|MO über einen längeren Zeitraum nur moderate Anpassungen vorgenommen hat, schlagen in der aktuellen Prognose die steigenden Aufwendungen auf die Abgabensätze durch.
Bei den Gebühren wird es erstmals seit 2021 wieder eine Erhöhung geben.
Die Trinkwassergebühr steigt um 28 Cent netto von bisher 1,21 €/m3 netto auf 1,49 €/m3 netto. Die Grundgebühr wird von 36,00 € netto auf 42,00 € netto angehoben. Im Schmutzwasser steigt die Gebühr um 60 Cent von 2,27 €/m3 auf 2,87 €/m3.
Bei den Beiträgen wird keine Anpassung erforderlich.
Der Verwaltungsrat hat nach intensiver Beratung die neuen Gebührensätze im Rahmen der Kalkulation vom 11.12.2024 beschlossen. Die neuen Abgabensätze gelten ab dem 01.01.2025.
Im Rahmen des öffentlichen Sitzungsteils hat der Verwaltungsrat sich zudem mit dem Satzungsrecht von VE|MO befasst. Zahlreiche redaktionelle Änderungen für ein besseres Verständnis des Satzungstextes sowie einige begriffliche und inhaltliche Klarstellungen wurden beschlossen. Auch die Anpassung an geänderte Rechtsvorgaben sowie die neuen Gebührensätze für Trinkwasser und Schmutzwasser führen zu notwendigen Anpassungen. Die Satzungstexte werden noch in 2024 bekanntgemacht und stehen dann auf der Homepage unter www.gku-vemo.de wie gewohnt zum Download zur Verfügung.
Mit der Änderung der Unternehmenssatzung wird VE|MO zudem digitaler. Die Einführung eines eigenen ausschließlich digitalen Amtsblattes erlaubt uns künftig die schnelle Veröffentlichung von Mitteilungen und Bekanntgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Form nur noch über die eigene Website. Dies wurde möglich durch die Einführung des Bayerisches Digitalgesetzes – BayDiG) – vom 22. Juli 2022 und der Anfang 2024 ersetzten Bekanntmachungsverordnung.