Ein großer Teil des anfallenden gewerblichen und industriellen Schmutzwassers wird in die öffentliche Kanalisation eingeleitet, der kommunalen Kläranlage der Gemeinde zugeführt und dort nach gemeinsamer Behandlung zusammen mit häuslichem Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet. Nach allgemeiner Definition handelt es sich bei jeder Einleitung des Schmutzwassers in die öffentliche Kanalisation um eine Indirekteinleitung, bei der Einleitung über eine eigene Kläranlage in ein Gewässer dagegen um eine Direkteinleitung.
Für eine ordnungsgemäße Beseitigung des Schmutzwassers ist es unumgänglich, dass dessen Schmutz- und Schadstofffracht so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Inhaltsstoffe / Parameter
Im gewerblichen und industriellen Schmutzwasser sind häufig Inhaltsstoffe enthalten, die technisch unter vertretbarem Aufwand nur dort entfernt werden können, wo sie anfallen. Diese Inhaltsstoffe müssen deshalb aus dem Schmutzwasser vor weiterer Vermischung weitestgehend entfernt werden, wenn sie eine oder mehrere der nachfolgend genannten Eigenschaften aufweisen:
Aus diesem Grunde bedarf die Einleitung derartigen Schmutzwassers in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) der wasserrechtlichen Genehmigung. In ihr werden herkunftsbezogene Mindestanforderungen an die Schmutzwasserinhaltsstoffe nach den Anhängen der Schmutzwasserverordnung (Stand der Technik) gestellt und laufend fortgeschrieben.
Weitere in unserer Satzung festgelegte Parameter für Schmutzwasser aus Industrie und Gewerbebetrieben
Überwachung der Indirekteinleiter / Rohrnetzmonitoring
Überwachung / Schmutzwasserprobe:
Der Zweckverband kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Schmutzwassers Aufschluss verlangen.
Eingeleitetes Schmutzwasser kann jederzeit, auch periodisch auf Kosten des Grundstückseigentümers untersucht werden. Der Zweckverband kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 3 (Entwässerungssatzung) eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden.
Die Beauftragten des Zweckverbandes und die Bediensteten der für die Gewässer-aufsicht zuständigen Behörden können die anzuschließenden oder die angeschlossenen Grundstücke betreten, wenn dies zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen erforderlich ist.
Rohrnetzmonitoring
Weiterhin werden zweimal jährlich an vorher definierten Untersuchungsorten im Kanalnetz Sielhautaufwuchsflächen (SAF-Körper) für eine Dauer von jeweils 3 Wochen eingesetzt.
Eine Sielhaut ist ein Biofilm, der in Innenflächen von Entwässerungssystemen (z.B. Kanalisation) entsteht. Rückstände von im Schmutzwasser vorhandenen Stoffen sind in Proben der Sielhaut nachweisbar und können somit zur Identifizierung von Schadstoffeinleitern dienen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr
oder nach Vereinbarung:
08121 / 701 - 0
Störmeldestelle:
0175/2617697